Verfahrensgang
BFH (Beschluss vom 28.06.2001; Aktenzeichen X B 129/00, X B 130/00) |
BFH (Beschluss vom 28.06.2001; Aktenzeichen X S 1/01, X S 2/01) |
Tatbestand
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1459216 |
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