Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 01.04.2004; Aktenzeichen X B 62/03)

BFH (Urteil vom 28.10.1998; Aktenzeichen X R 96/96)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.  

 

Fundstellen

DStZ 2005, 276

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