Die abzugebende Meldung muss folgende Angaben enthalten:
1. |
den Namen und die Anschrift des Lieferers, |
2. |
die Steuernummer und bei Unternehmern im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers, |
3. |
den Namen und die Anschrift des Erwerbers, |
4. |
das Datum der Rechnung, |
5. |
den Bestimmungsmitgliedstaat, |
6. |
das Entgelt (Kaufpreis), |
7. |
die Art des Fahrzeugs (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug), |
8. |
den Fahrzeughersteller, |
9. |
den Fahrzeugtyp (Typschlüsselnummer), |
10. |
das Datum der ersten Inbetriebnahme, wenn dieses vor dem Rechnungsdatum liegt, |
12. |
die Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer (bei motorbetriebenen Landfahrzeugen), die Schiffs-Identifikations-Nummer (bei Wasserfahrzeugen) oder die Werknummer (bei Luftfahrzeugen). |
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