Entscheidungsstichwort (Thema)
Klagebefugnis bei Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis für eine GbR. Auslandsreise von Juristen in die USA. Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997
Leitsatz (amtlich)
1. Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts die Gesamtvertretungs- und Gesamtgeschäftsführungsbefugnis der Gesellschafter vor, so ist eine nicht von allen Gesellschaftern erhobene Klage gegen einen an die GbR gerichteten Gewinnfeststellungsbescheid unzulässig; § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist in diesem Fall nicht anwendbar.
2. Der Teilnehmerkreis an einer von der Deutsch-Nordamerikanischen Gesellschaft organisierten USA-Reise für Juristen ist nicht „homogen” im Sinne der Rechtsprechung zu Auslandsreisen, wenn er sich aus Juristen zahlreicher Spezialgebiete und Tätigkeitsfelder zusammensetzt und dementsprechend nur allgemein-juristische Fragen betreffend das US-amerikanische Rechtssystem behandelt werden.
Normenkette
FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1-2; BGB § 709 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2, § 4 Abs. 4
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Die Kläger sind Gesellschafter der Rechtsanwaltssozietät A. & Partner, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben wird. Gesellschafter im Streitjahr waren die beiden Kläger sowie der Beigeladene Thomas B.
Nach § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages steht die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Sozietät den Sozien gemeinschaftlich zu. Nach § 6 Abs. 5 werden alle Aufwendungen, die durch den Betrieb des Büros der Sozietät und die Tätigkeit der Sozietät anfallen, als Betriebsausgaben der Sozietät behandelt. Hierzu zählen nach § 6 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages auch Reisekosten.
Die Kläger nahmen in der Zeit vom 25.10. bis zum 02.11.1997 an einer einwöchigen Studienreise in die USA teil. Der Programmtitel der Reise lautete „Rechtssystem der USA”. Die Reise war von der Deutsch-Nordamerikanischen Gesellschaft organisiert, die – so ihre telefonische Auskunft – fachbezogen für unterschiedliche Berufsgruppen tätig ist. An der Reise nahmen insgesamt 29 Juristen teil, darunter mehrere Rechtsanwälte mit verschiedenen Spezialisierungsgebieten sowie drei Notare und ein Richter. Die Klägerin zu 1 ist auf Familienrecht, der Kläger zu 2 auf Baurecht spezialisiert. Nach dem Reiseprogramm gestaltete sich der Ablauf der Reise wie folgt:
Sonnabend, 25.10.1997 |
07:00 |
Flug von Berlin Tegel |
13:40 |
Ankunft in Washington, D.C am Nachmittag |
Sonntag, 26.10.1997 |
09:00–12:30 |
Besuch des Capitols, Einführung in das politische System der USA |
12:30-13:30 |
Mittagspause |
13:30–16:30 |
Einführung in das amerikanische Rechtssystem der USA, International Law Institut, Washington, D.C. |
Montag, 27.10.1997 |
09:00–10:00 |
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutsche Botschaft in Washington, D.C. |
10:15–12:00 |
Die juristische Ausbildung in den USA, Georgetown University Law Center, Washington, D.C. |
12:15–13:15 |
Besuch und Besichtigung der Law Library |
14:30–16:30 |
Die Arbeit der standesrechtlichen Organisation der Juristen in den USA, American Bar Association, Washington, D.C. |
Dienstag, 28.10.1997 |
08:30 |
Flug nach San Francisco |
13:22 |
Ankunft in San Francisco am Nachmittag, Transfer nach Sacramento, Ankunft am Abend |
Mittwoch, 29.10.1997 |
10:00–11:30 |
Superior and Municipal Court, Sacramento |
11:30–12:30 |
Municipal Courthouse Sacramento, Besuch von Gerichtsverhandlungen: Zivil- und Strafprozesse |
12:30-13:30 |
Mittagspause |
13:30–14:30 |
Strafvollzug in den USA |
|
Besichtigung des städtischen Gefängnisses |
15:00–15:30 |
Gespräch mit Juristischen Beratern der Regierung des Bundesstaates Kalifornien, State Capitol of California |
Donnerstag. 30.10.1997 |
08:00 |
Fahrt nach San Francisco mit Halt in Berkeley |
10:00–13:00 |
University of California, Berkeley, School of Law, Die postgraduale Ausbildung von Juristen in den USA und Weiterbildungsprogramme für internationale Teilnehmer Mittagspause |
|
Weiterfahrt nach San Francisco |
Freitag. 31.10.1997 |
10:00–12:15 |
Besuch in der Kanzlei Farella Brown & Martel, Einführung in den Aufbau und die Tätigkeit von Großkanzleien, (Law Firms) Referent: Georgia C. |
12:30–14:00 |
Mittagessen mit amerikanischen Juristen und Vertretern des Deutschen Generalkonsulates |
15:00–17:30 |
Besuch in Kanzleien von Vertrauensanwälten des Konsulates, Gespräche mit Fachkollegen |
Samstag, 01.11.1997 |
16:10 |
Abflug von San Francisco |
Sonntag. 02.11.1997 |
16:15 |
Ankunft in Berlin |
Nach der Programmbeschreibung sollten „touristische Sehenswürdigkeiten und Naturschönheiten” nicht unbeachtet bleiben.
In der Feststellungserklärung für das Jahr 1997 machte die GbR DM 9.398,17 als Aufwendungen für die Fortbildung im Ausland geltend und erklärte einen Gewinn in Höhe von DM 769.632,–. Dieser Gewinn wurde auf die Klägerin zu 1 in Höhe von DM 262.104,–, auf den Kläger zu 2 in Höhe von DM 262.936,– sowie auf den Beigeladenen in Höhe von DM 244....