Bundesfinanzbehörden sind
1. |
als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen; |
2. |
als Oberbehörden: das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund[1] und die Generalzolldirektion; |
3. |
als örtliche Behörden: die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter. |
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