Dr. Matthias Geurts, Prof. Dr. Alexander Kratzsch
Rz. 15
Dem Gebäude gleichgestellt ist ein unselbstständiger Gebäudeteil, wenn dieser Teil als solcher ein Baudenkmal ist (§ 7h Abs. 1 S. 3 EStG). Entscheidend ist die Denkmaleigenschaft. Nach § 7i Abs. 3 EStG i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG sind den Gebäuden gleichgestellt
- selbstständige Gebäudeteile,
- Eigentumswohnungen und
- Teileigentum.
Rz. 16
Deshalb ist es auch unerheblich, wenn ein unselbstständiger Gebäudeteil urheberrechtlich Gegenstand eigener Rechte ist. Gleichgestellt ist ferner eine Gebäudegruppe oder eine Gesamtanlage, wenn sie in ihrer Einheit geschützt ist. Geschützt werden soll beim Ensembleschutz lediglich das äußere Erscheinungsbild, sodass Baumaßnahmen im Inneren des Gebäudes nicht begünstigt sind.
Rz. 17
Begünstigt sind nur im Inland (§ 1 EStG Rz. 21) belegene Gebäude bzw. bei Wohnungseigentum die Wohnung.
Rz. 17a
Dies dürfte gegen europarechtliche Grundfreiheiten (Kapitalverkehrsfreiheiten) verstoßen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils v. 15.10.2009 (Rs. C-35/08, BFH/NV 2009, 2091 – "Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez") wurde z. B. bereits die degressive Abschreibung auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland ausgeweitet. Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 wurden insoweit erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben bereits z. T. umgesetzt. Dabei erfolgte auch eine Einbeziehung von im EU- und EWR-Ausland belegenen selbst genutzten Wohnimmobilien in die steuerliche Förderung. Dieser Grundtendenz folgend wird die Abschreibung nach den §§ 7h, 7i EStG auch auf das EU-Ausland auszuweiten sein. Selbst wenn deren Ziel darin besteht, nur Baudenkmale im Inland zu fördern, ist fraglich, ob dies eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen könnte.
Die Inanspruchnahme der erhöhten AfA gem. § 7i Abs. 1 S. 1 EStG für ein im europäischen Ausland belegenes Baudenkmal setzt zumindest voraus, dass der Stpfl. nachweist, dass das ausl. Denkmalgebäude zum deutschen kulturgeschichtlichen Erbe zählt.