1Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. 2Dieses Gesetz gilt für
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vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und |
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im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist. |
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