Rz. 25
Nach der Neuregelung in Abs. 2 S. 3 ab 2001 kann die Revisionsbegründung nur noch beim BFH angebracht werden. Wird die Revisionsbegründung – wie früher zulässig – beim FG eingereicht, gelten die Grundsätze für die Revisionseinlegung in Rz. 3a entsprechend.
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