Rz. 23
Der sonstige Rechtsschutz außerhalb der durch die Klage eröffneten Hauptsache (s. Rz. 11) wird durch Anträge geltend gemacht. Wesentliche Nebenverfahren sind das Verfahren zur Prozesskostenhilfe[1] und zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes.
Im Antragsverfahren entscheidet das FG durch Beschluss.[2]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Kanzlei-Edition enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen