1Die Gebühr beträgt für

 

1.

die Berichtigung einer Erklärung

2/10 bis 10/10

 

2.

einen Antrag auf Stundung 2/10 bis 8/10

 

3.

einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen 2/10 bis 8/10

 

4.

einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung

aus Billigkeitsgründen 2/10 bis 8/10

 

5.

einen Antrag auf Erlaß von Ansprüchen aus dem

Steuerschuldverhältnis oder aus zollrechtlichen Bestimmungen 2/10 bis 8/10

 

6.

einen Antrag auf Erstattung

(§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung) 2/10 bis 8/10

 

7.

einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung

eines Steuerbescheides oder

einer Steueranmeldung 2/10 bis 10/10

 

8.

einen Antrag auf volle oder teilweise Rücknahme

oder auf vollen oder teilweisen Widerruf eines

Verwaltungsaktes 4/10 bis 10/10

 

9.

einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

Stand außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens 4/10 bis 10/10

 

10.

sonstige Anträge, soweit sie nicht in Steuererklärungen gestellt werden 2/10 bis 10/10

einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). 2Soweit Tätigkeiten nach den Nummern 1 bis 10 denselben Gegenstand betreffen, ist nur eine Tätigkeit maßgebend, und zwar die mit dem höchsten oberen Gebührenrahmen.

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