(1) 1Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn es sich nicht zur Umsetzung der Mindeststandards des OECD/G20 BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting, vgl. BEPS-Projekt Erläuterungen, Abschlussbericht 2015) gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverschiebung verpflichtet hat. 2Die Mindeststandards umfassen Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz", Aktionspunkt 6 "Verhinderung von Abkommensmissbrauch", Aktionspunkt 13 "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" und Aktionspunkt 14 "Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen".
(2) Ein Steuerhoheitsgebiet ist auch dann nicht kooperativ, wenn es
1. |
nicht mit der Bundesrepublik Deutschland sowie allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union über einen Mechanismus zum Austausch länderbezogener Berichte verfügt; oder |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Kanzlei-Edition enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen