Wertpapierinstitute müssen [Bis 29.12.2023: über ] [1]solide Regelungen für die Unternehmensführung schaffen[2] [Bis 29.12.2023: verfügen], die zweckdienlich, der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell innewohnenden Risiken und den Geschäften des Wertpapierinstituts angemessen sind; dazu zählen
1. |
eine klare Organisationsstruktur mit klar bestimmten, transparenten und widerspruchsfreien Berichtslinien, |
3. |
angemessene interne Kontrollmechanismen, einschließlich ordnungsgemäßer Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, und |
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ein Vergütungssystem, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich sowie geschlechtsneutral ausgestaltet ist. |
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