BMF, Schreiben vom 26.1.2023, IV C 2 – S 2706/19/10008 :001 (DOK 2023/0091036), BStBl I 2023, 206
Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (BStBl I S. 2483) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31. Dezember 2022 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2023, 206
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