Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Spruch einer Einigungsstelle, durch den betrieblichen Vorgesetzten untersagt wird, Mitarbeiter auf ihren Gesundheitszustand hin zu befragen, ist nicht rechtsunwirksam.

 

Orientierungssatz

Vor dem LArbG Hamburg wurde unter dem Aktenzeichen 8 TaBV 3/91 Rechtsbeschwerde eingelegt.

 

Normenkette

ASiG § 3; LFZG § 3; ASiG § 9 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nrn. 1, 7

 

Nachgehend

LAG Hamburg (Beschluss vom 10.07.1991; Aktenzeichen 8 TaBV 3/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443515

DB 1991, 1078-1079 (T)

AiB 1991, 92-94 (LT1)

ArbuR 1991, 348 (L1)

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