Entscheidungsstichwort (Thema)
Behördliches Beschäftigungsverbot
Leitsatz (redaktionell)
Ein behördliches Beschäftigungsverbot begründet eine personenbedingte Kündigung, ohne daß es einer Überprüfung bedarf, ob das Beschäftigungsverbot und sein Umfang gerechtfertigt ist.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Mainz - 7 Sa 85/85 -.
Normenkette
BGB § 626 Abs. 1; BSeuchG § 17 Abs. 1 Nr. 3
Fundstellen
Haufe-Index 445422 |
ARST 1986, 170-170 (LT) |
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