Entscheidungsstichwort (Thema)
Territorialitätsprinzip - Geltungsbereich des Kündigungsschutzes - Gerichtsstandsvereinbarung
Orientierungssatz
Für das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht das Territorialitätsprinzip. Haben die Parteien die Anwendung deutschen Rechts auf das Arbeitsverhältnis vereinbart, ist daher das Kündigungsschutzgesetz auch dann anwendbar, wenn ein deutscher Arbeitnehmer von einem ausländischen Unternehmen ausschließlich im Ausland beschäftigt wird.
Normenkette
ZPO § 29 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 1; ArbGG § 46 Abs. 2; VollstrZustÜbk Art. 4 Nr. 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 442184 |
RzK, I 4e Nr 1 (ST1) |
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