Entscheidungsstichwort (Thema)
Tarifliche Sonderzuwendungen bei Ausscheiden während des Kalenderjahres
Leitsatz (redaktionell)
Arbeitnehmer des Einzelhandels in Bayern erhalten nach § 4 Nr 2 Buchst b des Tarifvertrags über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendungen) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Einzelhandels in Bayern vom 1.1.1989 eine zeitanteilige Sonderzahlung, wenn sie nach zwölfmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres ausscheiden. Voraussetzung der anteiligen Sonderzahlung ist nicht, daß sie an einem 1.12. zwölf Monate im Betrieb waren; § 4 Nr 2 Buchst b nimmt allein auf die Wartezeit-, nicht auch auf die Stichtagsregelung des § 4 Nr 2 Buchst a des Tarifvertrags über Sonderzahlungen Bezug.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG München, 7 Sa 549/92.
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
BB 1992, 1933 |
BB 1992, 1933 (L1) |
Bibliothek, BAG (T) |
EzA § 4 TVG Einzelhandel, Nr 18 (LT1) |
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