Leitsatz (redaktionell)
Der Sozialversicherungsträger, der eine Kur bewilligt, ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Kur innerhalb von sechs Monaten nach der vorangegangenen Erkrankung des Arbeitnehmers durchgeführt wird und damit der Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers für die Dauer der Kur entfällt.
Normenkette
LFZG § 1; BGB § 242; LFZG § 7 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 445953 |
AP § 7 LohnFG (LT1), Nr 6 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen