Leitsatz (redaktionell)
Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge (Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen in der Bekleidungsindustrie vom 1972-05-09 und Tarifvertrag über die Gewährung von Urlaubsgeld vom 1971-06-03) für die Betriebe der Bekleidungsindustrie erfaßt auch Betriebe von Lohngewerbetreibenden, die in Heimarbeit Beschäftigten nicht gleichgestellt sind.
Orientierungssatz
1. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen in der Bekleidungsindustrie vom 1972-05-09.
2. Tarifvertrag über die Gewährung von Urlaubsgeld vom 1971-06-03.
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Entscheidung vom 12.09.1973; Aktenzeichen 8 Sa 372/73) |
Fundstellen
BAGE 26, 295-301 (LT1) |
BAGE, 295 |
AP § 4 TVG Geltungsbereich, Nr 13 |
AR-Blattei, ES 910 Nr 13 (LT1) |
AR-Blattei, Heimarbeit Entsch 13 (LT1) |
EzA § 4 TVG Bekleidungsindustrie, Nr 1 |
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