Leitsatz (redaktionell)

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge (Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen in der Bekleidungsindustrie vom 1972-05-09 und Tarifvertrag über die Gewährung von Urlaubsgeld vom 1971-06-03) für die Betriebe der Bekleidungsindustrie erfaßt auch Betriebe von Lohngewerbetreibenden, die in Heimarbeit Beschäftigten nicht gleichgestellt sind.

 

Orientierungssatz

1. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen in der Bekleidungsindustrie vom 1972-05-09.

2. Tarifvertrag über die Gewährung von Urlaubsgeld vom 1971-06-03.

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 12.09.1973; Aktenzeichen 8 Sa 372/73)

 

Fundstellen

BAGE 26, 295-301 (LT1)

BAGE, 295

AP § 4 TVG Geltungsbereich, Nr 13

AR-Blattei, ES 910 Nr 13 (LT1)

AR-Blattei, Heimarbeit Entsch 13 (LT1)

EzA § 4 TVG Bekleidungsindustrie, Nr 1

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge