Leitsatz (redaktionell)
Ein Eintagsarbeitsverhältnis oder mehrere Eintagsarbeitsverhältnisse im Laufe eines Monats begründen nach Urlaubsgesetz Niedersachsen § 3 Abs 2 und Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeiter in Betrieben des Groß- und Außenhandels in Niedersachsen vom 1958-10-20 § 7 Nr 5 Abs 2 keinen Teilurlaubsanspruch des Arbeitnehmers.
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 04.04.1962; Aktenzeichen 4 Sa 53/62) |
Fundstellen
DB 1963, 278 (LT1) |
AP § 3 UrlaubsG Niedersachsen (LT1), Nr 6 |
AR-Blattei, ES 1640 Nr 74 (LT1) |
AR-Blattei, Urlaub Entsch 74 (LT1) |
WA 1963, 54 (LT1) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen