Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Widerruf einer insolvenzgeschützten Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage setzt voraus, daß der Arbeitgeber zuvor den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in der erforderlichen Form zur Übernahme der Versorgungslast aufgefordert und bei Meinungsverschiedenheiten über den Sicherungsfall Klage erhoben hat. Ein rechtskräftiges Urteil muß zur Zeit des Widerrufs noch nicht vorliegen (Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 -).

 

Normenkette

BGB § 242; BetrAVG § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 26.03.1985; Aktenzeichen 6 Sa 1408/83)

ArbG Herford (Entscheidung vom 25.05.1983; Aktenzeichen 2 Ca 1554/82)

 

Gründe

Die im Berufungsrechtszug unterlegene Beklagte hat gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm Revision mit dem Ziel eingelegt, nach den Schlußanträgen der 2. Instanz zu erkennen. In dem auf den 28. Oktober 1986 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung war sie trotz ordnungsgemäßer Ladung, die am 3. Oktober 1986 ihren Prozeßbevollmächtigten zugestellt worden ist, nicht erschienen. Der Antrag der Kläger auf Erlaß des Versäumnisurteils, dem der Streitverkündete beigetreten ist, war daher gem. § 72 Abs. 5 ArbGG, § 557, § 542 Abs. 1, § 330 ZPO ohne weitere Sachprüfung mit den Nebenfolgen aus §§ 97 Abs. 1, 708 Nr. 2 ZPO zu entsprechen.

Gegen dieses Versäumnis-Urteil ist der Rechtsbehelf des Einspruchs zulässig. Der Einspruch kann binnen einer Frist von zwei Wochen seit Zustellung des Urteils durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt beim Bundesarbeitsgericht, Graf-Bernadotte-Platz 5, 3500 Kassel-Wilhelmshöhe, eingelegt werden.

Dr. Dieterich Schaub Griebeling

Halberstadt Dr. Reinfeld

 

Fundstellen

Haufe-Index 438506

BB 1987, 2307

BB 1987, 2307-2308 (LT)

DB 1987, 1947-1948 (LT)

JR 1987, 484

KTS 1987, 713-717 (LT)

NZA 1987, 664-666 (LT)

RdA 1987, 312

ZIP 1987, 1336

ZIP 1987, 1336-1338 (LT)

AP § 7 BetrAVG Widerruf (LT), Nr 12

AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung Entsch 191 (LT1)

AR-Blattei, ES 460 Nr 191 (LT1)

EzA § 7 BetrAVG, Nr 23 (LT)

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