Leitsatz (redaktionell)

Auch nach der Neufassung des Arbeiterkrankheitsgesetzes wirkt sich eine auf den Berechnungszeitraum rückwirkende Tariflohnerhöhung erhöhend auf den Anspruch auf Zahlung des Krankengeldzuschusses aus.

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 24.10.1966; Aktenzeichen 2 Sa 107/66)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437308

BB 1968, 168

DB 1968, 224

BetrR 1968, 250

BerlWirt 1968, 538

AP § 2 ArbKrankhG, Nr 31

AR-Blattei, ES 1000 Nr 102

AR-Blattei, Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 102

ArbuR 1968, 24

EzA § 2 ArbKrankhG, Nr 8

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