Entscheidungsstichwort (Thema)

Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist durch eine nichtpostulationsfähige Person

 

Leitsatz (NV)

Eine Revision ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nicht von dem Prozeßbevollmächtigten, sondern von einem Dritten stammt und der Senat zu der Überzeugung gelangt, daß der Dritte nicht vor dem BFH postulationsfähig ist.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 120 Abs. 1, §§ 124, 126 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 422216

BFH/NV 1997, 797

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