Entscheidungsstichwort (Thema)

Mehrfache Einlegung der Revision

 

Leitsatz (NV)

Das Recht, Revision einzulegen, kann innerhalb der Revisionsfrist wiederholt wahrgenommen werden (BGH vom 19. 7. 1984 IX R 16/81, BFHE 141, 467, BStBl II 1984, 833). Bei mehrfacher Revisionseinlegung hat der BFH einheitlich über das Rechtsmittel zu entscheiden. Erweisen sich sämtliche Revisionseinlegungen als unzulässig, so ist das Rechtsmittel durch einheitliche Entscheidung zu verwerfen.

 

Normenkette

FGO § 120 Abs. 1, § 124

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf

 

Fundstellen

Haufe-Index 416522

BFH/NV 1990, 644

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