Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags
Leitsatz (NV)
Zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand müssen die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (BVerwG - Beschl. v. 5. 10. 1984 9 B 10668.83, Buchholz Nr. 143 zu § 60 VwGO).
Normenkette
FGO § 56 Abs. 2, §§ 155, 574 ZPO
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 417492 |
BFH/NV 1991, 335 |
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