Entscheidungsstichwort (Thema)

Erfolglosigkeit einer NZB

 

Leitsatz (NV)

Die mit Nichtzulassungsbeschwerden geltend gemachten Verfahrensrügen können keinen Erfolg haben, soweit bei deren Begründung davon ausgegangen wird, die Pflicht des FG, den Sachverhalt zu erforschen (§ 76 Abs. 1 FGO), erstrecke sich auch auf die Frage, ob die Umsatzbesteuerung eines Rechtsanwalts in ertraglosen Phasen konfiskatorisch in dessen Vermögenssubstanz eingreife.

 

Normenkette

FGO § 76 Abs. 1, § 115 Abs. 2, 3 S. 3

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Gründe

Die Frage, ob die Umsatzbesteuerung in ertragslosen Phasen konfiskatorisch in die Vermögenssubstanz des Rechtsanwalts eingreift, gehört nicht zu dem Sachverhalt, der gemäß § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung vom Finanzgericht zu erforschen ist. Die diesbezüglichen Verfahrensrügen des Klägers und Beschwerdeführers haben bereits aus diesem Grund keinen Erfolg.

Von einer weiteren Begründung seiner Entscheidung sieht der Senat nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ab.

 

Fundstellen

Haufe-Index 422157

BFH/NV 1997, 597

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