Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachzahlungszinsen bei rückwirkendem Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung
Leitsatz (NV)
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob § 233a AO 1977 anwendbar ist, wenn 1996 rückwirkend auf die Steuerfreiheit einer 1993 ausgeführten Grundstückslieferung verzichtet wird.
Normenkette
UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1; AO 1977 § 233a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Gründe
Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung). Klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist die Frage, ob § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) anwendbar ist, wenn 1996 rückwirkend auf die Steuerfreiheit einer 1993 ausgeführten Grundstückslieferung verzichtet wird.
Im Übrigen ergeht die Entscheidung gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne weitere Begründung.
Fundstellen
Haufe-Index 508791 |
BFH/NV 2000, 1449 |
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