Leitsatz (redaktionell)
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft (auch nicht verfassungsrechtlich), daß der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht wie ein Ehegatte in Steuerklasse I fällt und ihm auch keln Frelbetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 Abs. 1 ErbStG 1974 zusteht.
Normenkette
ErbStG 1974 § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 27.10.1982 - II B 77/81 (V)
Fundstellen
Dokument-Index HI1132104 |
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