Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheides im Konkurs des Gesellschafters einer Personengesellschaft

 

Leitsatz (NV)

Der VIII. Senat fragt gemäß § 11 Abs. 3 FGO beim IV. Senat an, ob er der Abweichung von seiner im Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 17/83 (BFH/NV 1987, 343) vertretenen Rechtsauffassung zustimmt, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft den Erlass eines gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides für die Personengesellschaft gegenüber dem Konkursverwalter nicht hindert.

 

Normenkette

AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a

 

Gründe

Der VIII. Senat fragt gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung beim IV. Senat an, ob er der Abweichung von seiner im Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 17/83 (BFH/NV 1987, 343) vertretenen Rechtsauffassung zustimmt, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft den Erlass eines gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides für die Personengesellschaft gegenüber dem Konkursverwalter nicht hindert.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1143942

BFH/NV 2004, 918

DStRE 2004, 846

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