Entscheidungsstichwort (Thema)
Durchgangs- oder Mittelsperson schenkungsteuerrechtlich weder Schenker noch Beschenkter
Leitsatz (NV)
Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor. Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht.
Normenkette
ErbStG § 7 Abs. 1-2, § 16 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 157, 916 Abs. 1
Verfahrensgang
FG Münster |
Fundstellen
Haufe-Index 419515 |
BFH/NV 1994, 553 |
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