Leitsatz (amtlich)

Ein Grundstück ist auch dann nicht bebaut im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 9 des Berliner GrEStG, wenn beim Erwerb vorhandene Gebäude vor der planungsgemäßen Bebauung abgerissen werden sollen.

 

Normenkette

Berliner GrEStG vom 18. Juli 1969 § 6 Abs. 1 Nr. 9

 

Fundstellen

Haufe-Index 71942

BStBl II 1976, 645

BFHE 1977, 306

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