Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristenkontrolle
Leitsatz (redaktionell)
Der Bevollmächtigte kann die Führung der Fristenkontrolle (des Fristenkalenders) und die Überwachung der Fristen einem zuverlässigen Büroangestellten übertragen. Beginn und Ablauf der Rechtsmittelfrist muß er jedoch selbst feststellen.
Normenkette
Tatbestand
Siehe auch:
BFH vom 17.03.1994, V R 136/92
FG Münster vom 21.08.1968, V 1912/67 L
BFH vom 11.12.1968, VII B 17/68
Fundstellen
Dokument-Index HI1455301 |
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