Leitsatz (amtlich)

Zahlt eine Familien-Personengesellschaft ein Lösegeld, um das Leben oder die Gesundheit des von Verbrechern entführten geschäftsführenden und beherrschenden Gesellschafters zu erhalten und dessen Freiheit wiederherzustellen, so darf diese Zahlung nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden und kann deshalb den Gewinn der Personengesellschaft nicht mindern.

 

Normenkette

EStG §§ 4, 12 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 413471

BStBl II 1981, 307

BFHE 1981, 240

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