Entscheidungsstichwort (Thema)

ESt-Veranlagung trotz bestandskräftigen Lohnsteuerjahresausgleichs

 

Leitsatz (NV)

Beantragt der Steuerpflichtige nach bestandskräftiger Durchführung eines Lohnsteuerjahresausgleichs eine Veranlagung zur Einkommensteuer für dasselbe Jahr wegen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, so steht die Bestandskraft des Bescheids über den Lohnsteuerjahresausgleich der begehrten Einkommensteuerveranlagung nicht entgegen (Anschluß an Entscheidung des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 2/84, BFHE 145, 147, BStBl II 1986, 207).

 

Normenkette

EStG 1977 §§ 42, 46

 

Fundstellen

Haufe-Index 415063

BFH/NV 1987, 511

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