Schlagwörter
Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung, Hafteinlage
Rechtsfrage (Thema)
Ist 15a Abs. 3 Satz 1 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass eine Gewinnzurechnung nicht nur ausgeschlossen ist, soweit aufgrund der Entnahmen eine nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, sondern auch, soweit eine Haftung nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB generell besteht?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 15a Abs. 3, 1 S. 2; HGB § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4
Verfahrensgang
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