Verfahrensgang

LG Magdeburg (Urteil vom 22.02.2021; Aktenzeichen 22 KLs 330 Js 28433/20 (16/20))

 

Tenor

Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 22. Februar 2021 wird als unbegründet verworfen; jedoch entfällt aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. Juni 2021 die Einziehungsentscheidung.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 

Unterschriften

Sander, Feilcke, Tiemann, Fritsche, von Schmettau

 

Fundstellen

Dokument-Index HI14669703

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