Verfahrensgang
LG Magdeburg (Urteil vom 22.02.2021; Aktenzeichen 22 KLs 330 Js 28433/20 (16/20)) |
Tenor
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 22. Februar 2021 wird als unbegründet verworfen; jedoch entfällt aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. Juni 2021 die Einziehungsentscheidung.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschriften
Sander, Feilcke, Tiemann, Fritsche, von Schmettau
Fundstellen
Dokument-Index HI14669703 |
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