Entscheidungsstichwort (Thema)
Hoffnung auf überdurchschnittliche Geschäfte und Haftung wegen Konkursverschleppung
Leitsatz (redaktionell)
Ist die Kostenstruktur eines Unternehmens so ungünstig, daß dieses nicht einmal die laufenden Betriebskosten erwirtschaften kann, und sind die aktivierten Forderungen nicht erkennbar wertlos, so rechtfertigt unter diesen Umständen auch die Hoffnung auf überdurchschnittliche Geschäfte kein Hinauszögern des Konkursantrags durch den Geschäftsführer.
Fundstellen
Haufe-Index 714233 |
ZIP 1995, 124 |
GmbHR 1995, 125 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen