Entscheidungsstichwort (Thema)

Persönlicher Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Minderheitsgesellschafter, der zusammen mit einem Mehrheitsgesellschafter die Geschäfte einer GmbH führt, genießt den Schutz des Betriebsrentengesetzes.

 

Fundstellen

BGHZ, 330

BB 1990, 637

NJW 1990, 49

ZIP 1989, 1418

GmbHR 1990, 72

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