Entscheidungsstichwort (Thema)
Haftung im qualifiziert faktischen Einmann-GmbH-Konzern bei Beendigung einwöchiger Konzernierung durch Anteilsverkauf
Leitsatz (redaktionell)
Bei einer Einmann-GmbH wird die Konzernhaftung erst dann durch fehlende angemessene Rücksichtnahme des Unternehmers ausgelöst, wenn die Gesellschaft infolge der im Konzerninteresse ausgeübten Einwirkungen ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Eine Haftung des herrschenden Unternehmens kommt daher nicht in Betracht, wenn die eingetretenen Verluste auf Umständen beruhen, die mit der Ausübung der Leitungsmacht nichts zu tun haben.
Fundstellen
NJW 1997, 943 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen