Die Eigenbrennereien werden eingeteilt in

 

1.

landwirtschaftliche Brennereien (§§ 25, 26),

 

2.

Obstbrennereien (§ 27),

 

3.

gewerbliche Brennereien (§ 28).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge