Tz. 92

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Ist der Betrieb nicht konzernzugehörig, ist der (Netto)-zinsaufwand in voller Höhe abzb. Wird die Konzernzugehörigkeit begründet, sind die Zinsen vor Begründung der Konzernzugehörigkeit in voller Höhe abzb, während für die danach entstehenden Zinsaufwendungen die Zinsschranke zu beachten ist. Endet die Konzernzugehörigkeit, sind ab diesem Zeitpunkt alle Zinsaufwendungen (einschl eines Zinsvortrags, s Tz 241) in voller Höhe abzb. Ebenso s Förster (in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 66). Nach Verw-Auff kann wegen der stichtagsbezogenen Prüfung der Konzernzugehörigkeit ein unterjähriger Wechsel in der Konzernzugehörigkeit nicht entstehen. Wegen unserer Kritik s Tz 90 ff. Ein evtl EBITDA-Vortrag wird eingefroren und um ein Wj älter, sodass er ggf ungenutzt verfällt.

 

Tz. 93–100

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

vorläufig frei

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