Ewald Dötsch, Torsten Werner
Tz. 169
Stand: EL 112 – ET: 12/2023
Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStBl I 2022, 860 bekannt gegebenen Bescheinigungsmuster sind neben Angaben zum stlichen Einlagekto zusätzliche Angaben insbes zur anrechenbaren KapSt und zum anrechenbaren SolZ enthalten.
Der amtliche Vordruck VE 8 ist nach dem Wechsel vom Halb- zum Teileink-Verfahren nicht mehr neu aufgelegt worden. Für die Zeit danach sind Leistungen aus dem stlichen Einlagekto auf der für die KapSt vorgesehenen St-Bescheinigung (s Tz 171) mitzubescheinigen.
Tz. 170
Stand: EL 112 – ET: 12/2023
Die St-Besch ist grds von den ges zur Vertretung der Kö befugten Personen zu unterschreiben. Sie braucht aber nicht unterschrieben zu werden, wenn sie in einem maschinellen Verfahren ausgedruckt worden ist und den Aussteller erkennen lässt (s § 27 Abs 3 S 2 KStG). Die Verkürzung von St-Besch um nicht benötigte Angaben ist zugelassen (s Schr des BMF v 23.05.2022, BStBl I 2022, 860 Rn 2).
Tz. 171
Stand: EL 112 – ET: 12/2023
Das nachstehende Muster II (nur Seite 1 bis 3) einer kombinierten St-Besch nach § 45a Abs 2 EStG und § 27 Abs 3 KStG ist dem Schr des BMF v 23.05.2022 (BStBl I 2022, 860) entnommen. Nach Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben darf von ihnen nicht abgewichen werden.
Muster II
...............
...............
...............
(Bezeichnung des Schuldners der Kapitalerträge)
Adressfeld
...............
...............
...............
Steuerbescheinigung
einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds
□ |
Einzelsteuerbescheinigung |
□ |
Zusammengefasste Steuerbescheinigung für den Zeitraum .......... Wir versichern, dass Einzelsteuerbescheinigungen insoweit nicht ausgestellt worden sind. |
[Alternative 1]
An
.................................................................
(Name und Anschrift der Gläubigerin/des Gläubigers/der Gläubiger der Kapitalerträge)
wurden lt. Beschluss vom ............... am .......... für ..........
(Zahlungstag).....(Zeitraum)
folgende Kapitalerträge gezahlt/als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge zugerechnet:
[Alternative 2]
Am .......... [Angabe des Handelstags] wurden von
.................................................................
(Name und Anschrift der Gläubigerin/des Gläubigers/der Gläubiger der Kapitalerträge)
.......... [Angabe der Anzahl] Spezial-Investmentanteile veräußert und folgende Kapitalerträge erzielt:
Darin enthaltene Kapitalerträge, von denen der Steuerabzug in Höhe von drei Fünfteln vorgenommen wurde (§ 44a Abs 8 EStG) |
.......... |
Summe der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer |
.......... |
4 |
Bei Verwendung der Anlage KAP: Eintragung in Zeile 7. |
5 |
In diesen Fällen ist keine gesonderte Verlustbescheinigung nach § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG auszustellen, vgl. Rn. 50 des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. XXX). |
6 |
Bei Verwendung der Anlage KAP: Eintragung in Zeile 30. |
5 |
In diesen Fällen ist keine gesonderte Verlustbescheinigung nach § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG auszustellen, vgl. Rn. 50 des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. XXX). |
einbehaltene Kapitalertragsteuer Zeile 43 Anlage KAP |
.......... |
Solidaritätszuschlag Zeile 44 Anlage KAP |
.......... |
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer Zeile 45 Anlage KAP |
.......... |
kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft ......................... |
Sonstige Kapitalerträge |
.......... |
Summe Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % |
.......... |
oder wegen einbehaltener Kirchensteuer entsprechend geminderter Kapitalertragsteuerbetrag |
.......... |
Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 7b EStG |
.......... |
Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 7c EStG |
.......... |
Kapitalerträge im Sinne des § 50 Abs 1 Satz 2 InvStG |
.......... |
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.......... |
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.......... |
Summe Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 % |
.......... |
Su... |