Tz. 264

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98.

 

Tz. 265

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich:

  • inl st-begünstigte Kö,
  • die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö,
  • jur Pers d öff Rechts,
  • ausl Kö, die nicht beschr stpfl sind, bei denen die spätere Verwendung der Mittel für st-begünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen wird (s BT-Drs 19/25160, 224).

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