Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß
„BEPS” ist die Abkürzung, die die OECD und die G20 für „Base Erosion and Profit Shifting” gewählt hat. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um Gewinnverlagerungen von Konzernen. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob die Firmen verglichen mit der wirtschaftlichen Aktivität in einem Land hinreichende Steuerzahlungen leisten, was einzelnen Unternehmen (z. B. Google, Starbucks, Amazon) eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit eingebracht hat. Der OECD BEPS-Bericht kommt zum Ergebnis, dass neben der Notwendigkeit einer erhöhten Transparenz für die Finanzverwaltungen im Hinblick auf die effektiven Steuersätze von international tätigen Konzernen u. a. folgende Schwerpunktthemen („Key-Pressure-Areas”) von der OECD bearbeitet werden sollen:
- Hybrid Mismatch Arrangements (Gestaltungen zur aggressiven Steuerplanung mithilfe von hybriden Instrumenten und Rechtsträgern) und Steuerarbitrage
- Anwendung von Abkommensprinzipien auf Gewinne, die mittels digitaler Güter und Dienstleistungen erwirtschaftet werden (E-Commerce)
- Steuerliche Beurteilung von konzerninterner Fremdfinanzierung, (Eigen-) Versicherungsleistungen und anderen Finanzierungstransaktionen
- Verrechnungspreise, insbesondere in Bezug auf die Verlagerung von Risiken und immateriellen Wirtschaftsgütern, die künstliche Trennung/Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Konzerngesellschaften und Transaktionen, die zwischen fremden Dritten kaum auftreten
- Wirksamkeit von Missbrauchsverhinderungsmaßnahmen, insbesondere GAAR- und CFC-Regeln, Gesellschafterfremdfinanzierung und Regeln gegen „Treaty-Shopping”
- Verfügbarkeit von schädlichen präferenziellen Steuerregimen
Im Anschluss forderten die Finanzminister der G20 die OECD auf, einen Aktionsplan zu erarbeiten, um die oben genannten BEPS-Themen koordiniert und umfassend zu bearbeiten. Dieser Plan ist dann bereits fünf Monate nach Veröffentlichung des BEPS-Berichts erschienen und umfasst insgesamt 15 Maßnahmen gegen BEPS:
„Dieser Aktionsplan sollte den Staaten insbesondere nationale und internationale Instrumente bieten, die die Besteuerungsrechte stärker an der wirtschaftlichen Tätigkeit ausrichten. Entsprechend den Forderungen im BEPS-Bericht werden im Aktionsplan (a) Maßnahmen zur Bekämpfung von BEPS aufgezeigt, (b) Fristen für die Umsetzung dieser Aktionen gesetzt und (c) die zur Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Ressourcen und Methoden aufgezeigt.”