Eine vollständige Analyse der Vor- und Nachteile eines Standorts für eine Unternehmensaktivität ist hochkomplex und nur im Einzelfall zu beantworten. Die einzelnen Staaten bieten sehr unterschiedliche Unterstützungsleistungen, die kaum untereinander vergleichbar sind. So werden auf internationaler Ebene „Zuschüsse” in Abhängigkeit von verschiedensten „Parametern” gewährt wie z. B.:

  • je Anzahl der eingestellten Mitarbeiter,
  • je Quadratmeter Produktionsfläche,
  • je Euro Anlageninvestition,
  • vergünstigte Strompreise,
  • vergünstige Finanzierung,
  • fiktive Betriebsausgaben oder Steuergutschriften in Bezug auf Entwicklungskosten,
  • zeitlich befristete und/oder auf spezielle förderungswürdige Industrien beschränkte reduzierte Unternehmenssteuersätze
  • etc.

Die USA gehören sicherlich zu den Staaten mit dem umfangreichsten Investment Incentive Programm, wie die aktuelle Liste[1] von 72 federalen Incentives eindrucksvoll zeigt (die Liste enthält noch keine bundesstaatlichen Incentives).

Hinsichtlich der Unternehmenssteuersätze zeigen die folgenden Grafiken, dass Deutschland zwar die Sätze im weltweiten Vergleich in den letzten zehn Jahren deutlich stärker reduziert hat als andere Staaten. Allerdings ist auch erkennbar, dass noch immer eine hohe Zahl an wirtschaftlich interessanten Märkten/Staaten geringere Steuersätze anbietet, sodass es sich weiterhin lohnt, das internationale Steuergefälle mit Augenmaß nutzbar zu machen[2].

Abb. 32: Unternehmenssteuersätze 2000 bis 2015 (nominal); Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Im internationalen Vergleich hat sich die Bundesrepublik Deutschland von einem Hochsteuerland zu einem Land im oberen Mittelfeld der Unternehmenssteuersätze entwickelt. Folgende Darstellung zeigt die Position der nominalen Unternehmenssteuersätze für ausgewählte Staaten[3]:

Abb. 33: Unternehmenssteuersätze 2014

[1] Vgl. http://selectusa.commerce.gov/investment-incentives.html.
[2] Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), Unternehmensbesteuerung, http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70564/unternehmensbesteuerung.
[3] Die Grafik zeigt die tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuern und vergleichbare Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften).Vgl. Devereux/Elschner/Endres/Spengel (2011): „Effective Tax Levels Using the Devereux/Griffith Methodology”, ZEW Intermediate Report 2011, S. 2.

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