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Erhöhte Förderung energetischer Maßnahmen durch das BAFA ab 2020

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Neben den Förderungen der KfW-Förderbank können Immobilienbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen auch Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die seit dem April 2015 und zum Januar 2020 geänderten ausgeschriebenen Fördermittel kommen aus dem sog. Marktanreizprogramm des Bundes. Der hat weiterhin vor, die energetische Sanierung von Gebäuden voranzutreiben. Einige Förderprogramme sind zum Teil sogar mit den Förderkrediten der KfW-Förderbank kombinierbar und können dadurch einen weiteren Baustein der Finanzierung bilden.

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderkomponenten erhält man auf der Webseite des BAFA.

1 Zuschüsse für die Energieberatung Wohngebäude

Das BAFA gewährt Zuschüsse für die Durchführung von energetischen Beratungen. Ziel ist es, den Immobilienbesitzern oder Investoren sinnvolle Wege in eine energetische Zukunft und Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen.

1.1 Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen

Um den Zuschuss erhalten zu können, muss

  • das Gebäude in Deutschland belegen sein,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens 10 Jahre zurückliegen,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen.

Zudem

  • darf der umbaute Raum eines Wohngebäudes nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert werden.

Der Zuschuss wird auch für geheizte Nichtwohngebäude gewährt, wenn eine Umwidmung zu einem Wohngebäude geplant ist.

1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Zuschussanträge können durch folgenden Personen und Personenkreise gestellt werden:

  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter oder Pächter von Wohnungen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer, die Unternehmer sind und über fachliches Personal verfügen, welches die berufliche Qualifikation hat, die Energieberatung durchzuführen
  • der Eigentümer ist ein rechtlich selbstständ...

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