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ja | nein | ||
Grundsätzliche Anforderungen an die Buchführung und das damit verbundene Belegwesen | |||
Ist die Buchführung vollständig bzw. wurden alle Vorgänge buchhalterisch erfasst? | [ ] | [ ] | |
Ist die Buchführung richtig, übersichtlich und transparent gestaltet? | [ ] | [ ] | |
Wurden die Belege fortlaufend nummeriert? | [ ] | [ ] | |
Ist ein geordnetes Belegwesen vorhanden? | [ ] | [ ] | |
In welcher Höhe muss eine Rückstellung zur Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen gebildet werden? | |||
Verlängert sich eine Aufbewahrungsfrist, weil ein Steuerbescheid z. B. noch nicht bestandskräftig ist? | [ ] | [ ] | |
Grundsätzliches zur Archivierung der Unterlagen | |||
Welche Belege müssen zum Erhalt der Lesbarkeit kopiert werden? Hinweis: Das betrifft insbesondere Kassenbons auf Thermopapier oder Belege, die per Fax übermittelt wurden. |
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Welche Belege müssen zwingend in Papierform aufbewahrt werden? | |||
Auf welchen Datenträgern sollen die Belege und Unterlagen gespeichert werden? | |||
Wurden alle Dokumente zur Sicherstellung des Auffindens mit einem Index versehen? | [ ] | [ ] | |
Wer wird mit dem Einscannen der Unterlagen im Unternehmen beauftragt? | |||
Wie werden elektronisch übermittelte Rechnungen archiviert? | |||
Wie wird sichergestellt, dass die Wiedergabe der Rechnungen und der Handels- und Geschäftsbriefe bildlich mit dem Original übereinstimmt? | |||
Wer überwacht den Ablauf der Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Jahre? | |||
Grundsätzliches zur Archivierung der Unterlagen | |||
Welche Belege müssen zum Erhalt der Lesbarkeit kopiert werden? Hinweis: Das betrifft insbesondere Kassenbons auf Thermopapier oder Belege, die per Fax übermittelt wurden. |
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Welche Belege müssen zwingend in Papierform aufbewahrt werden? | |||
Auf welchen Datenträgern sollen die Belege und Unterlagen gespeichert werden? | |||
Gibt es E-Mails, die ggf. in Papierform aufbewahrt werden sollen? | [ ] | [ ] | |
Wer wird mit dem Einscannen der Unterlagen im Unternehmen beauftragt? | |||
Bei welchen E-Mails handelt es sich um solche mit reiner Transportfunktion? | |||
Welche E-Mails müssen verpflichtend elektronisch archiviert werden, da es sich nicht um reine Transport-E-Mails handelt? | |||
Wie werden elektronisch übermittelte Rechnungen archiviert? | |||
Wie wird sichergestellt, dass die Wiedergabe der Rechnungen und der Handels- und Geschäftsbriefe bildlich mit dem Original übereinstimmt? | |||
Wer überwacht den Ablauf der Aufbewahrungsfristen für die einzelnen Jahre? | |||
Belege, die unter die 10-jährige Aufbewahrungspflicht fallen (nicht abschließende Aufzählung)
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Belege, die unter die 6-jährige Aufbewahrungspflicht fallen (nicht abschließende Aufzählung)
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Grundsätzliches zum Datenzugriff | |||
Soll ein unmittelbarer Datenzugriff gewährt werden? Sind einheitliche Schnittstellen für den Zugriff durch den Betriebsprüfer vorhanden (insbesondere im Bereich der Kassenbuchführung und der Lohnbuchführung)? | [ ] | [ ] | |
Wurde im Rahmen der Anforderung der Daten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet? | [ ] | [ ] | |
Wurde vonseiten des Finanzamts die Dauer der Speicherung der Daten des Steuerpflichtigen mitgeteilt? | [ ] | [ ] | |
Lässt sich aus der Aufforderung erkennen, wo der Datenzugriff und die Auswertung der Daten erfolgen soll? | [ ] | [ ] | |
Soll ein mittelbarer Datenzugriff gewährt werden? | [ ] | [ ] | |
Müssen die Daten auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden? Ergibt sich ggf. bereits aus der Prüfungsanordnung ein konkreter Umfang und eine konkrete Art des durch das Finanzamt geforderten Datenzugriffs? |
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Wie kann sichergestellt werden, dass der Betriebsprüfer im Rahmen des "Lesezugriffs" nur Einsicht in die Unterlagen und Datensätze erhält, die er zur Durchführung der Betriebsprüfung benötigt? | |||
Besteht im Rahmen des "Lesezugriffs" die Gefahr, dass der Betriebsprüfer Kenntnis von Daten erlangen kann, die nicht in de... |
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