Für das Fachgebiet Arbeitsrechts sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
2. |
Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts), |
3. |
Verfahrensrecht. |
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