Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, |
2. |
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), |
3. |
Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, |
4. |
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, |
5. |
Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, |
6. |
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, |
7. |
Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht, |
8. |
Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, |
9. |
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. |
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