Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewinnfeststellung 1983
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vom 05.12.1988 und der Einspruchsentscheidung vom 03.01.1994 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 1983 anderweitig festgesetzt. Ausgehend von den Buchwerten der eingelegten Grundstücke und Gebäude, die bei der Firma … AG bis zur Einlage galten, werden die Anschaffungskosten für diese eingelegten Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf diese Buchwerte berichtigt. In Höhe der verbleibenden Einlagewerte wird eine Rückstellung wegen dinglicher Haftungsverpflichtung der Klin. zu 1. gewährt. Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung der geänderten Einlagewerte Absetzungen für Abnutzungen für die Gebäude berücksichtigt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung des geänderten Gewinnes wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 90 v. H. und der Beklagte zu 10 v. H.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist im wesentlichen die steuerbilanzrechtliche Auswirkung der Einbringung von Grundstücken und Gebäuden unter Übernahme der hierauf beruhenden dinglichen Belastungen gegen Gewährung von Gesellschafterrechten (Kommanditanteil) und dabei insbesondere die Frage, mit welchen Werten diese Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden dürfen und in welcher Höhe dementsprechend später bei erkennbar unmittelbar bevorstehender Realisierung der dinglichen Belastungen eine Rückstellung gebildet werden durfte.
Die Klägerin (Klin.), die Firma … (KG) wurde am 27.06.1980 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war der Erwerb, die Verwaltung sowie Verpachtung und Vermietung von Industrieobjekten einschließlich Grundbesitz. Gesellschafter der Klin. sind bzw. waren als Komplementärin die Firma … (GmbH) und als Kommanditisten Herr … als Treuhänder für Herrn Rechtsanwalt … dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Firma … (KFW) sowie die KFW. Während die Festeinlage des Herrn … 234.000 DM betrug, war von der KFW eine Festeinlage in Höhe von 2.100.000 DM aufzubringen. Die KFW erbrachte diese Festeinlage laut Gesellschaftsvertrag durch Einbringung von Grundbesitz in … und … Bei diesem Grundbesitz handelt es sich um Betriebsgrundstücke der KFW, bebaut u. a. mit Verwaltungsgebäuden. Der Verkehrswert beträgt 2.045.000 DM. Bei der KFW waren diese Wirtschaftsgüter bilanziert mit (Festeinlagebetrag 2.100.000 DM ./. bei der KFW erklärter Buchgewinn aus dieser Einbringung 1.728.528 DM =) 371.472 DM. Mit Vertrag vom 30.06.1980 mietete die KFW den Grundbesitz zunächst fest auf fünf Jahre für einen monatlichen Mietzins in Höhe von 25.368 DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit weiterem Vertrag vom 30.06.1981 wurde die Festeinlage der Kommanditisten erhöht. Der auf die KFW entfallende Erhöhungsbetrag betrug 715.000 DM, so daß deren Kommanditanteil ab diesem Zeitpunkt 2.815.000 DM betrug. Für den Erhöhungsbetrag wurde weiterer Grundbesitz eingebracht, dessen Wert mit 715.000 DM angegeben wird. Der Buchwert bei der KFW vor Einbringung betrug (Einlagebetrag von 715.000 DM ./. von der KFW erklärter Buchgewinn aus der Einlage 700.210 DM =) 14.790 DM. Für den Fall des Ausscheidens der KFW aus der Klin. ist vertraglich vorgesehen, daß die KFW einen Anspruch auf Rückübertragung des eingebrachten Grundbesitzes zum Buchwert hat. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die angegebenen Verträge vom 27.06.1980, 30.06.1980 und 30.06.1981 verwiesen.
Der eingebrachte Grundbesitz war schon zum Zeitpunkt der Einbringung mit Grundpfandrechten belastet. Dieses führt dazu, daß später im Rahmen des ab Mai 1983 für die KFW bestehenden Konkursverfahrens der Grundbesitz zugunsten der Gläubiger der KFW verwertet wurde. Die Höhe der Grundpfandrechte betrug bis zur Verwertung durchgehend nominell 7 Mio. DM.
Die gesamten Bankverbindlichkeiten der KFW betrugen am 30.06.1980 8.477.645,17 DM und am 30.06.1981 7.547.960 DM. Hierfür hatte die KFW den Banken erstrangige, untereinander gleichrangige Eigentümergrundschulden von 7 Mio. DM auf sämtlichen Betriebsgrundstücken eingeräumt. Die seit 1979 fälligen Tilgungsraten in Höhe von 2.100.000 DM wurden von den Gläubigerbanken gestundet (Tilgungsstreckung).
Die Passivposten bei der KFW ohne deren Grundkapital von 6.500.000 DM wurden zu den Bilanzstichtagen 30.06.1980 mit 31.175.455,01 DM und zum 30.06.1981 mit 25.197.895,23 DM ausgewiesen.
Der Jahresfehlbetrag der KFW betrug im Wirtschaftsjahr 01.01.1978–30.06.1979 7.497.621,23 DM. Durch Entnahmen aus offenen Rücklagen in Höhe von 2.397.000 DM, die dadurch vollständig aufgelöst wurden, und den mit dem Jahresfehlbetrag verrechneten Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 298.057,02 DM wurde zum 30.06.1979 ein Bila...